Ja davon gehe ich auch aus!
Beiträge von Villa-Girl
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Wichtig wäre zu wissen, was genau unter Denkmalschutz steht. Oft ist es nur auf die Fassade oder einzelne Bauelemente begrenzt.
Es ist außen und innen. Innen gibt es mindestens einen original-Kachelofen, der geschützt ist.
Ich habe heute inzwischen mit der Dame vom Denkmalamt gesprochen. Sie ist entsetzt über die bauliche Veränderung, würde mich im Falle eines Kaufes aber nicht zwingen, das zurück zu bauen. Sie fänd es aber sehr wünschenswert und dann müsste ich alles mit ihr absprechen mit Genehmigung etc.
Jetzt muss also nur der Kauf klappen... Wir schwierig genug, sind sehr viele Mitinteressenten...
Drückt mit die Daumen!! -
Das Forum ist leider nur nicht ganz so gut besucht, aber wir geben uns Mühe das es bekannter wird und sich Leute anmelden :).
Schade, aber ich finde es nett hier
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Super herzlichen Dank!!! Ich freue mich, hier zu sein!
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Alte Stadtvilla, Bj. ca. 1880, 4 Wohnungen, voll vermietet.
Ich überlege zu kaufen. Habe am Samstag Besichtigungstermin.
Es ist ein Einzeldenkmal nach §3 Abs. 2 NDSchG.
Ich möchte ins Erdgeschoss gerne selber einziehen.
Dazu habe ich eine Frage:
Der Noch-Besitzer hat innen Änderungen durchgeführt, wovon ich mir nicht vorstellen kann, dass das die Denkmalschutzbehörde genehmigt hat.
Er hat im Erdgeschoss eine Wendeltreppe nach oben in den ersten Stock eingebaut und das erste Stockwerk halbiert, so dass er im ersten Stock noch die Hälfte mitbewohnen kann. Die andere Hälfte ist vermietet.
Ich würde am Samstag Fotos davon machen und mich bei der Denkmalschutzbehörde vor dem Kauf erkundigen.
Weiß zufällig wer, ob er dann in der Rückbaupflicht ist? Wenn ich ihm das so vorher sage, verkauft er mir das Haus sicher nicht.
Wie könnte ich vernünftig vorgehen, ohne Nachteile davon zu haben?
Vielen Dank für Input!!
LG Villa-Girl -
Moin zusammen!
Ich wohnte mal in einm Altbau, jetzt lacht mich wieder einer an.
Alte Stadtvilla, Bj. ca. 1880, 4 Wohnungen, voll vermietet.
Ich überlege zu kaufen. Habe am Samstag Besichtigungstermin.
Es ist ein Einzeldenkmal nach §3 Abs. 2 NDSchG.
Ich möchte ins Erdgeschoss gerne selber einziehen.
Dazu habe ich eine Frage:
Der Noch-Besitzer hat innen Änderungen durchgeführt, wovon ich mir nicht vorstellen kann, dass das die Denkmalschutzbehörde genehmigt hat.
Er hat im Erdgeschoss eine Wendeltreppe nach oben in den ersten Stock eingebaut und das erste Stockwerk halbiert, so dass er im ersten Stock noch die Hälfte mitbewohnen kann. Die andere Hälfte ist vermietet.
Ich würde am Samstag Fotos davon machen und mich bei der Denkmalschutzbehörde vor dem Kauf erkundigen.
Weiß zufällig wer, ob er dann in der Rückbaupflicht ist? Wenn ich ihm das so sage, verkauft er mir das Haus sicher nicht.
Wie könnte ich vernünftig vorgehen, ohne Nachteile davon zu haben?
Vielen Dank für Input!!
LG Villa-Girl
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